MAV

Als Interessenvertreter in kirchlichen Einrichtungen haben Mitarbeitervertretungen (MAV) rechtlichen Sonderstatus. Das kirchliche Arbeitsrecht kommt hier zur Geltung. Je nachdem, ob es sich um katholische oder evangelische Einrichtungen handelt, variieren die Rechte, Pflichten und Rechtsgrundlagen. Vom Lexikon bis zum Ratgeber finden Mitarbeitervertreter hier die richtigen Hilfestellungen für die alltäglichen Herausforderungen im Gremium.

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