Betriebsänderungen stellen hohe Anforderungen an die Arbeit des Betriebsrats, denn sie gehen oft mit gravierenden betrieblichen Einschnitten einher. Insbesondere verpflichten sie den Betriebsrat, über Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln. Bei der Unternehmensinsolvenz sind die Schnittstellen mit dem Arbeitsrecht genauestens zu beachten. Das Gremium ist hier dann gefordert, wenn es darum geht, die Belegschaft rechtlich verbindlich zu informieren.
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