Hellmut Wißmann

Hellmut Wißmann
Seit 2001 Honorarprofessor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht an der Universität Halle-Wittenberg. Davor von 1972 bis 1992 als Beamter im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit der Vorbereitung arbeitsrechtlicher Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene befasst. 1992 Richter am Bundesarbeitsgericht, zunächst Mitglied des Vierten Senats (Tarifrecht), 1994 dann des Ersten Senats (Materielles Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampfrecht). Von 1999 bis zur Pensionierung2005 Präsident des Bundesarbeitsgerichts. Zahlreiche Veröffentlichungen, besonders zum europäischen und zum Mitbestimmungsrecht, Mitherausgeber arbeitsrechtlicher Zeitschriften und anderer arbeitsrechtlicher Werke.
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