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Ralf Trümner
RA und Partner bei Schwegler Rechtsanwälte in Berlin. Tätigkeitsschwerpunkte: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (einschließlich Aufsichtsräte), Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht und öffentliches Dienstrecht, Umstrukturierung/ Privatisierung öffentlicher Einrichtungen, Zuordnungstarifverträge (§ 3 BetrVG), arbeits- und unternehmensrechtlichen Probleme des Energiewirtschaftsrechts. Co-Autor des BetrVG-Kommentars von Däubler/ Kittner/ Klebe/ Wedde, zahlreiche Beiträge in den juristischen Zeitschriften ?Arbeitsrecht im Betrieb?, ?Der Personalrat? und ?Arbeit und Recht?.