Sieg , Maschmann
Unternehmensumstrukturierung aus arbeitsrechtlicher Sicht
1. Aufl. ist vergriffen
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2010 (Juli)
, 2. Auflage
474 Seiten
Ausstattung: gebunden
ISBN: 978-3-406-59557-8
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Das Werk erläutert die wichtigsten Umstrukturierungen: Betriebsübergänge, Aus- und Eingliederungen von Betriebsteilen, Outsourcing und Insourcing sowie sanierende Übertragungen. Schaubilder erleichtern das Verständnis, Checklisten und Muster helfen bei der praktischen Umsetzung. Zwei praktische Fallstudien runden die Darstellung ab.
In der Neuauflage ist das Werk umfassend überarbeitet. Aktuelle Themen bilden insbesondere:
Hilfreich für betriebliche Praktiker, Arbeitnehmervertreter, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.
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Alternativ Titel
Rupp, Hase, Göritz
Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
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Die Autoren zeigen, wie man Betriebsänderungen frühzeitig erkennen kann, wie man sich die erforderlichen Informationen beschafft und die Verhandlungen optimal vorbereitet und führt.
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Meyer
Die Unterrichtung der Arbeitnehmer vor Betriebsübergang
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Der Ratgeber bei Betriebsübergang. Hier erfahren Sie alles - vom Personalabbau, die zukünftige Gestaltung von Arbeitsbedingungen bis zur Eingrenzung des Risikos von Widerspruch. Arbeits- und Vertragsrecht bilden dabei einen Schwerpunkt.
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Thematisch vorgelagerter Titel
Bachner, Köstler, Matthießen et al.
Arbeitsrecht bei Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang
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Unternehmensumwandlungen und Betriebsübergänge häufen sich. So ist es wichtig zu wissen, wie auf Outsourcing oder Betriebs- und Unternehmensteilung, Tarifflucht und Flucht aus der Mitbestimmung reagiert werden kann.
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Thematisch nachgelagerter Titel
Hamm, Rupp
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
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Die Broschüre unterstützt Betriebsräte bei der Bewältigung der vielfältigen Probleme, die im Zusammenhang mit Betriebsänderungen entstehen. Die Themenkomplexe Interessenausgleich und Sozialplan werden dabei ausführlich beschrieben.
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Oberhofer
Insolvenz des Arbeitgebers
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Wenn der Arbeitgeber pleite geht, scheint das Chaos auszubrechen. Betriebsrat und Belegschaft haben naturgemäß keine Erfahrungen damit und wissen nicht, was auf sie zukommt und wie sie sich verhalten können.
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