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Richardi

Arbeitsrecht in der Kirche

Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht

Anspruch
Anspruch: einfach einfach
Anspruch: mittel mittel
Anspruch: gehoben gehoben
Anspruch: Anspruch: mittel
2008 (November) , 5. Auflage 446 Seiten

Ausstattung: gebunden

ISBN: 978-3-406-55682-1

Serie: Erfurter Reihe zum Arbeitsrecht (ERA)

Lieferbar

Ladenpreis 48,00 €
(Preis inklusive MwSt., zuzüglich Versandkosten)

Nach dem Staat sind die Kirchen zweitgrößter Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Sie regeln aufgrund des verfassungsrechtlich und kirchenvertraglich garantierten Selbstbestimmungsrechts in eigener Zuständigkeit die dienstvertraglichen Verhältnisse der ihnen zugeordneten Einrichtungen mit deren Mitarbeitern. Das staatliche Arbeitsrecht öffnet daher einen eigenen Weg zur Gestaltung kirchenbezogener Arbeitsverhältnisse.

Das Werk stellt die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht prägnant und anschaulich dar.

Ausführlich behandelt sind insbesondere die zentralen Praxisthemen

  • Kündigungsschutz
  • Arbeitnehmerschutz
  • "Dritter Weg" oder Tarifvertrag
  • Mitarbeitervertretungsrecht
  • Arbeitskampf.
  • Staatskirchenrechtliche und kirchenrechtliche Grundlagen
  • Gestaltung des staatlichen Kündigungs- und Arbeitschutzrechts im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse
  • Koalitionsfreiheit und ihre Ausübung in kirchlichen Einrichtungen
  • Arbeitsrechts-Regelungsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht der Kirchen
  • Rechtsschutz.


  • Die 5. Auflage berücksichtigt die Rechtsentwicklung der letzten Jahre und enthält:
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Outsourcing und kirchliches Arbeitsrecht
  • Einführung der kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit in der katholischen Kirche
  • Änderungen in der Gerichtsbarkeit der EKD


  • Prof. Dr. Reinhard Richardi ist als Kommentar-Autor und Verfasser zahlreicher weiterer Publikationen ein hervorragender Kenner des Arbeitsrechts und insbesondere auch des Kirchenarbeitsrechts. Er ist Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs der Deutschen Bischofskonferenz.
    Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung sowie kirchlichen Vereinen und Einrichtungen, Anwälte, Gewerkschaften.

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