Arbeitsrecht in der Kirche
Richardi

Arbeitsrecht in der Kirche

Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht

Anspruch
Anspruch: einfach einfach
Anspruch: mittel mittel
Anspruch: gehoben gehoben
Anspruch

6. Auflage 2012 (Februar)

454 Seiten


Ausstattung: gebunden

ISBN: 978-3-406-63204-4

Reihe: Erfurter Reihe zum Arbeitsrecht (ERA)

Lieferbar
Ladenpreis : € 49,00

Nach dem Staat sind die Kirchen zweitgrößter Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Sie regeln aufgrund des verfassungsrechtlich und kirchenvertraglich garantierten Selbstbestimmungsrechts in eigener Zuständigkeit die dienstvertraglichen Verhältnisse der ihnen zugeordneten Einrichtungen mit deren Mitarbeitern. Das staatliche Arbeitsrecht öffnet daher einen eigenen Weg zur Gestaltung kirchenbezogener Arbeitsverhältnisse. Das Werk stellt die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht prägnant und anschaulich dar.



Zur Neuauflage

Ausführlich behandelt sind insbesondere die zentralen Praxisthemen

  • Auswirkungen des Vertrags von Lissabon
  • Rechtsprechung zur Besonderheit kirchlicher Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung Europäischer Menschenrechtskonvention
  • Weiterentwicklung des kirchlichen Dienstrecht für die Arbeitsverhältnisse im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten
  • Selbstbestimmungsrechts der Kirchen
  • "Dritter Weg" oder Tarifvertrag
  • Streikrecht versus Geltung der kirchenspezifischen Loyalitätsobliegenheiten
  • Gestaltung der Mitbestimmungsordnung und Mitarbeitervertretungsrecht
  • Leiharbeit in kirchlichen Einrichtungen?
  • Fragen der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse
  • Novellierungsbedarf zur Sicherung der staatskirchenrechtlichen Ordnung sowie der
  • Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung

Schließlich hat sich auch das Bundesarbeitsgericht sehr ausführlich mit den Regelungswerken des „Dritten Weges“ befasst.


Prof. Dr. Reinhard Richardi ist als Kommentar-Autor und Verfasser zahlreicher weiterer Publikationen ein hervorragender Kenner des Arbeitsrechts und insbesondere auch des Kirchenarbeitsrechts. Er ist Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs der Deutschen Bischofskonferenz.

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